Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2012 das sogenannte Anerkennungsgesetz als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. Durch das im April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen – kurz ‚Anerkennungsgesetz‘ – wurde die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen neu geregelt. Ziel des Gesetzes war es, die Anerkennung zu erleichtern und den Standort Deutschland für qualifizierte Zuwanderer attraktiver zu machen.
Was bedeutet die berufliche Anerkennung?
Im Anerkennungsverfahren bzw. in der Gleichwertigkeitsprüfung kann oder muss geprüft werden, ob ein im Ausland erworbener Berufsabschluss oder eine Berufsqualifikation dem entsprechenden deutschen Berufsabschluss entspricht oder welche Inhalte fehlen. In einigen Berufen ist eine solche Prüfung der Berufsqualifikation vorgeschrieben, in anderen kann die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation auch ohne Anerkennungsverfahren erfolgen.
Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:
- Sie wollen in Deutschland arbeiten
- Sie haben eine staatliche oder staatlich anerkannte ausländische Berufsqualifikation erworben
- Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen
Wann brauche ich die Anerkennung meiner Berufsqualifikation?
Sie brauchen die formale Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation, wenn Sie in Deutschland einen reglementierten Beruf ausüben wollen. Für diese Berufe müssen Sie eine bestimmte Berufsqualifikation haben und vielleicht weitere Voraussetzungen erfüllen. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales. Reglementierte Berufe sind z.B. Ärztin oder Lehrer. Eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur ist auch eine Form der Reglementierung. Bei nicht reglementierten Berufen kann die Anerkennung in manchen Fällen für die Einreise aus einem Drittstaat notwendig sein. Sie können ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt.
Welche Vorteile kann die Anerkennung haben?
Die Anerkennung erfolgt immer für einen bestimmten deutschen Beruf, den sogenannten Referenzberuf. Mit der Anerkennung haben Sie die gleichen beruflichen Möglichkeiten wie eine Person, die ihre Ausbildung in Deutschland gemacht hat.
Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Am Ende erhalten Sie einen Bescheid in deutscher Sprache. Damit ist Ihre berufliche Qualifikation offiziell bestätigt. Das ist wichtig, denn offizielle Dokumente spielen in Deutschland eine große Rolle. Auch eine teilweise Gleichwertigkeit bestätigt die Qualifikationen, die Sie mitbringen.
Manche Arbeitgeber fragen ausdrücklich nach dem Anerkennungsbescheid. Denn damit können sie Ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse schneller erkennen.
Mit der Anerkennung finden Sie schneller eine Stelle, die Ihrer Qualifikation und Ihren Gehaltsvorstellungen entspricht. Auch wenn Ihre Qualifikation nur teilweise gleichwertig ist, kann dies für Ihren beruflichen Einstieg hilfreich sein.
Auch mit einer teilweisen Gleichwertigkeit können Sie in Deutschland arbeiten. Mit dem Anerkennungsbescheid wissen Sie aber genau, welche Kenntnisse und Fähigkeiten Ihnen zum deutschen Referenzberuf fehlen. Wenn Sie möchten, können Sie mit einer Anpassungsqualifizierung die Unterschiede ausgleichen und die volle Anerkennung erreichen.
Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren in Deutschland?
In der Regel sollte das Anerkennungsverfahren nicht länger als 3 bis 4 Monate dauern. Da je nach Beruf und Region unterschiedliche Stellen für die Anerkennung zuständig sind, kann es im Einzelfall auch länger dauern.
Was kostet die Anerkennung?
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren sind je nach Beruf sehr unterschiedlich. Das Anerkennungsverfahren kann mehrere hundert Euro kosten. Die zuständige Stelle informiert Sie über die genauen Kosten für Ihr Anerkennungsverfahren.