Chancenkarte
Die Chancenkarte, gemäß § 20a AufenthG, erleichtert Ausländern die Einreise nach Deutschland zur Arbeitssuche oder zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen. Ohne konkretes Jobangebot können sie damit Kontakte zu deutschen Arbeitgebern knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung finden. Die Erteilung der Chancenkarte kann entweder auf Basis der Fachkräftequalifikation (§ 18 III AufenthG) oder durch Erfüllung bestimmter Punktzahlkriterien (§ 20b I AufenthG) erfolgen.
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