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Vertragsrecht

Das deutsche Vertragsrecht fasst alle Regelungen des Zustandekommens und der Wirkung von privatrechtlichen Verträgen zusammen. Wie die Verträge zustande kommen, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten sind, bei welchen Grundvoraussetzungen ein Vertrag durchsetzbar ist und wann er erlöscht – all dies ist im Vertragsrecht vorgegeben. Das ganze Vertragsrecht ist von der Privatautonomie, dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, geprägt. Dieses gibt allen Vertragsparteien die Möglichkeit, Vereinbarungen nach ihren Wünschen zu treffen. Die Verträge sind nichtig, falls darin etwas beschlossen wurde, dass gegen gute Sitten oder unser Gesetz verstößt.

Leistungen im Vertragsrecht

Verhandlung / Prüfung / Gestaltung

  • Erstellung von Verträgen
  • Prüfung von Verträgen
  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Prüfung & Erstellung von Vertragsstrafenregelungen
  • Unterstützung im internationalen Kontext

Anfechtung / Rückabwicklung

  • Rückabwicklung / Widerruf / Rücktritt
  • Kündigung & Vertragsbeendigung
  • Prüfung von Verträgen auf Sittenwidrigkeit
  • Prüfung von Haftung, Garantie, Gewährleistung
  • Strategische Beratung zu Schadensersatzansprüchen

Durchsetzung / Geltendmachung

  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen
  • Geltendmachung / Abwehr von Ausgleichsansprüchen, Schadensersatzansprüchen
  • Durchsetzung / Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Unterlassungsansprüchen
  • Führen von Vergleichsverhandlungen
  • Durchsetzung, Geltendmachung & Abwehr von Vertragsstrafen

Denken Sie daran, dass Verträge immer für schlechte Zeiten geschlossen werden. Das Schadenspotential eines schlechten, missverständlich formulierten Vertrages offenbart sich erst zu einem ungünstigen späteren Zeitpunkt. Daher gilt es bei Vertragsverhandlungen zukünftige Risiken zu bedenken und notwendige Regelungen für Krisenzeiten zu vereinbaren, solange die Parteien noch an einem Strang ziehen. Die kompetente juristische Beratung ist die solide Grundlage, um eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung zu begründen. Die Kanzlei PARSA berät und unterstützt Sie gezielt und praxisgerecht.