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Verkehrs- und Schadensrecht

Was versteht man unter Schadensregulierung?

Unter Schadenregulierung versteht man grundsätzlich die Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Sie dient dazu, Schadensersatz vom Gegner zu erhalten. Sie sind als Geschädigter zunächst verpflichtet, den Schaden zu beweisen.

Seien Sie deshalb bei der Unfallaufnahme besonders gründlich, denn die Erfahrung zeigt, dass Versicherer mit allen Mitteln versuchen, die Leistung auf ein Minimum zu kürzen. Und das, obwohl die Rechtsprechung vorsieht, dass Sie nach dem Unfall finanziell nicht schlechter stehen dürfen als vor dem Unfall.

Der Unfallverursacher hat im Übrigen auch die Kosten Ihres Verkehrsanwalts zu übernehmen. Der Verkehrsanwalt nimmt Ihnen die Mühe und die Arbeit mit der Unfallregulierung ab. Es gibt also keinen Grund, nicht einen Anwalt zu beauftragen.

Selbst für den Fall, dass Sie am Unfall eine Teilschuld treffen sollte, hat die Gegenseite die Kosten Ihres Anwalts teilweise zu übernehmen.

Was ist an der Unfallstelle zu tun?

Machen Sie gegenüber Dritten (vor allem gegenüber der Polizei) zunächst keine Angaben zum Unfallhergang. Geben Sie nur Ihre Daten bekannt. Notieren Sie die Daten des Unfallgegners sowie das Kennzeichen. Sichern Sie Beweise und fertigen Sie Lichtbilder vom Unfallort und den Fahrzeugen in Unfallstellung, sprechen Sie Zeugen an und notieren Sie ihre Daten. Ziehen Sie stets die Polizei hinzu und lassen Sie sich das Aktenzeichen des Vorgangs geben. Sofern ein Personenschaden vorliegt, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen. Dieses dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch der Beweissicherung für die Geltendmachung von Schmerzensgeld.

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigter?

Gerne erläutere ich ihnen welche Schadensposition geltend gemacht werden können, dies hängt von jedem Einzelfall ab. Tragen beide Unfallbeteiligte eine Mitschuld, so wird entsprechend der Haftungsquote reguliert. Einen Überblick gibt die nachfolgende nicht abschließende Übersicht:

  • Reparaturkosten (lt. Gutachten/Kostenvoranschlag bzw. Reparaturrechnung)
  • Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Aufwandsentschädigung
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Heilungskosten

Wann sollte ich einen Gutachter beauftragen?

Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist immer sinnvoll, wenn nicht gerade ein Bagatellschaden vorliegt. Einen solchen nimmt die Rechtsprechung an, wenn die Schadenshöhe unterhalb von 750,00 € Reparaturkosten liegt.

Lassen Sie sich nicht auf einen vom Unfallverursacher beauftragten Sachverständigen verweisen. Dieser wird vom Unfallverursacher bezahlt und hat nur eine Zielrichtung: Den Schaden so klein wie möglich zu halten.

Wie läuft die Unfallregulierung ab?

Nachdem Sie mit mir Rücksprache gehalten haben, lassen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten anfertigen. Schicken Sie mir dieses zu oder veranlassen Sie, dass uns dies von der Werkstatt oder dem Gutachter direkt zukommt. Ich teile Ihnen dann mit, welche Schadenspositionen Ihnen zustehen.

Geben Sie mir dann noch die Daten des Unfallgegners sowie ggf. die Vorgangsnummer der Polizei bekannt. Ich übernehme dann ab Beauftragung sämtliche Korrespondenz mit allen Beteiligten, dem Unfallgegner, der gegnerischen Versicherung, der Polizei, der eigenen Haftpflichtversicherung, dem Gutachter, der Vollkaskoversicherung usw. und holen die Deckungszusage Ihrer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung ein. Ist der Unfall polizeilich aufgenommen, fordern ich ggf. die Unfallakte bei der Polizei an. Sie brauchen dann nichts weiter mehr zu unternehmen!

Sobald mir das Gutachten des Sachverständigen oder der Kostenvoranschlag der Werkstatt vorliegt, werden ich Ihre Ansprüche der Höhe nach beziffern und gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sollten noch nicht alle Positionen zu beziffern oder von mir aufgeführt sein, so kann ich jederzeit die weiteren Schadensposition geltend machen.

Sie erhalten von allen Schriftsätzen eine Ausfertigung. Somit sind Sie immer auf dem aktuellen Stand der Schadensregulierung.

Die generische Versicherung hat eine Regulierungsfrist von 6-8 Wochen. In dieser Zeit überprüft die Versicherung die eingereichten Unterlagen insbesondere das Gutachten, fordert ggf. eine Stellungnahme ihres Versicherungsnehmers an und nimmt ggf. Einsicht in die Ermittlungsakte, falls der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. Erst hiernach ist eine gerichtliche Geltendmachung möglich.

Was soll ich tun, wenn sich der gegnerische Versicherer bei Ihnen meldet?

Erfahrungsgemäß melden sich die Versicherer relativ schnell nach einem Unfall. Sie wird versuchen, Sie davon abzuhalten, einen eigenen Sachverständigen oder einen eigenen Verkehrsanwalt einzuschalten, dies auch – aus Sicht des Unfallverursacher – aus gutem Grund: Man weiß, dass Sie keinerlei Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden haben und man Sie, wenn Sie sich keine Sachverständigen oder Verkehrsanwalt holen, einfacher mit dem vom Versicherer für richtig empfundenen Verträgen abfinden kann. Denn Sie müssen sich immer vor Augen führen, dass der Versicherer als Unfallverursacher allein ein Interesse daran hat, den Schadensaufwand so gering wie möglich zu halten. Sie zahlen ihm, im Gegensatz zu seinem Kunden, keinerlei Prämie, sodass man auch keinerlei Interesse daran hat, Sie den Schaden in Ihrem Sinne bestmöglich zu regulieren.

Oftmals verwenden Versicherer im ersten telefonischen Kontakt blumige Redewendungen und sichern volle und zügige Regulierung zu, um Sie von der Hinzuziehung eines Verkehrsanwaltes abzuhalten. Vertrauen Sie nicht hierauf! Dieses Vorgehen dient allein dazu, die Schadensaufwendungen so gering wie möglich zu halten. Das ist die einzige Zielrichtung des Unfallverursachers. Nur ein Verkehrsanwalt kann Ihnen garantieren, dass Sie auch wirklich zu Ihrem Recht kommen.

Wann sollte ich den Unfall meiner eigenen Versicherung melden?

Nur für den Fall einer Teilschuld müssen Sie Ihre eigene Versicherung vom Unfall informieren. Trifft Sie keinerlei Schuld, sollten Sie dringend davon absehen, Ihrer eigenen Versicherung den Unfall zu melden. Denn ansonsten besteht die Gefahr einer Höherstufung.

Trifft Sie jedoch eine Teilschuld, müssen Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich informieren, andernfalls riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz und der Versicherer kann bei Ihnen Regress nehmen.