Was muss ich bei dem Ausspruch einer Kündigung beachten?
Vor dem Ausspruch der Kündigung ist zunächst das Vorliegen eines Kündigungsgrundes und die Einhaltung der Kündigungsfrist zu prüfen. Bei Unternehmen, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigen, muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Das Kündigungsschutzgesetz findet nur auf Betriebe Anwendung, in denen regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind.